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ANTRAGSFORMULAR FÜR BESUBVENTIONUNG VON PROJEKTEN
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ANTRAGSFORMULAR FÜR SPENDEN
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Grundsätze für die Beantragung der Subventionen zu Projekten und für Spenden

 

  1. Für die Subventionen und Spenden kommen Projekte in Frage, die sich hauptsächlich auf den Bereich der klassischen Musik beziehen und die positive Auswirkungen auf minder begünstigte wirtschaftliche und soziale Milieus haben können; Initiativen, die sich innovativer pädagogischer Methoden und Techniken bedienen, werden bevorzugtberücksichtigt. Anträge auf Stipendien sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.Der Stiftungsrat wird die Anträge in voller Ermessens- und Entscheidungsfreiheit prüfen und wird dem Antragsteller das Ergebnis seines Beschlusses rechtzeitig mitteilen.Die Beträge der Spenden müssen ausschließlich für die im Subventionsantrag angegebenen Zwecke verwendet werden.

  2. Jede Veränderung des Projekts gegenüber dem ursprünglich angegebenen Antragsgegenstand, wie auch die Unterstützung durch weitere Finanzierungspartner, muss der Stiftung Dulcimer Fondation pour la Musique rechtzeitig mitgeteilt werden. Für den Fall erheblicher Veränderungen in Wesen, Zweck und Beteiligten des Projekts, kann sich die Stiftung das Recht auf Bestätigung oder Nicht-Bestätigung ihrer eigenen Beteiligung am Projekt vorbehalten.

  3. Die Empfänger einer Subvention von seiten Seiten der Dulcimer Fondation pour la Musique sind auf Antrag der Stiftung verpflichtet, in den Werbematerialien für das subventionierte Projekt (einschließlich des Internet) den Namen und das Logo der Dulcimer Fondation pour la Musique unter den Sponsoren und/oder Partnern anzuzeigen.

  4. Dulcimer Fondation pour la Musique hat das Recht, den Namen und das Logo der Empfänger von Zuwendungen/Spenden im eigenen Informations- und Werbematerial (einschließlich Internet) zu veröffentlichen.

  5. Die Empfänger von Spenden und/oder Beiträgen müssen Dulcimer Fonation pour la Musique regelmäßige Informationsberichte und einen Schlussreport vorlegen, falls das entsprechende Projekt eine Dauer von sechs Monaten überschreitet. Sie sind auf jeden Fall verpflichtet, Dulcimer Fondation pour la Musique angemessene, regelmäßige Abrechnungen bezüglich der Verwendung aller gespendeten Beträge vorzulegen gemäß präziserer Übereinkünfte, die zwischen den Parteien getroffen werden können.

  6. Durch die Einreichung eines Antrags entstehen noch keinerlei Rechte oder Ansprüche zu Gunsten des Antragstellers.

  7. Die Auszahlung einer Zuwendung/Spende von seiten Seiten der Dulcimer Fondation pour la Musique begründet für die Stiftung keinerlei Verpflichtung zur künftigen Wiederholung von Subventionen ähnlicher Art, noch entstehen dadurch irgendwelche diesbezüglichen Rechte und/oder Erwartungen für den Antragsteller.

  8. Es werden nur solche Anträge berücksichtigt, die von Institutionen oder Organisationen eingereicht werden; ausgeschlossen sind also somit Anträge, die von Einzelpersonen oder Handelsgesellschaften eingereicht werden.

  9. Für alle Anträge auf Beiträge für Projekte oder auf Spenden müssen die entsprechenden Formulare verwendet werden (die Links zum Herunterladen der Formulare finden Sie im Abschnitt EXTRAS).
    Die ausgefüllten Formulare müssen per Post ausschließlich an folgende Adresse gesandt werden:

  10. Regina Jenni
    Dulcimer Fondation pour la Musique
    Postfach 79
    CH – 3145 Niederscherli

  11. Anzuwenden ist ausschließlich das schweizerische Recht.